MEDIATION

Im §1 Zivilrechts Mediationsgesetz wird der Begriff Mediation folgendermaßen definiert:

„Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.“

Einfacher ausgedrückt

Mediation ist eine Methode, Menschen in Konfliktsituationen dabei zu unterstützen, eine Lösung zu erarbeiten, die für alle passt und langfristig umsetzbar ist.

Eine Voraussetzung, damit diese Lösung auch nachhaltig ist, ist die freiwillige Teilnahme aller Beteiligten an diesem Prozess. Als Mediatorin fungiere ich als „Übersetzerin“ zwischen den Parteien und begleite sie unterstützend auf dem Weg zur Konfliktbeilegung, ohne selbst die Lösung vorzugeben.

Was sind die Vorteile einer Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren?