MEDIATION
Im §1 Zivilrechts Mediationsgesetz wird der Begriff Mediation folgendermaßen definiert:
„Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.“
Einfacher ausgedrückt
Mediation ist eine Methode, Menschen in Konfliktsituationen dabei zu unterstützen, eine Lösung zu erarbeiten, die für alle passt und langfristig umsetzbar ist.
Eine Voraussetzung, damit diese Lösung auch nachhaltig ist, ist die freiwillige Teilnahme aller Beteiligten an diesem Prozess. Als Mediatorin fungiere ich als „Übersetzerin“ zwischen den Parteien und begleite sie unterstützend auf dem Weg zur Konfliktbeilegung, ohne selbst die Lösung vorzugeben.
Was sind die Vorteile einer Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren?
- Mediation strebt eine WIN-WIN Situation für alle Konfliktparteien an.
- Sie gestalten den Ausgang des Konfliktes selbst und erarbeiten eine gemeinsame Lösung zu Ihren Bedingungen.
- Mediation spart Zeit und Geld. Im Gegensatz zu einem langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren, in dem der Ausgang zumeist ungewiss ist, kann Mediation oft in einigen wenigen Sitzungen zur Klärung des Konflikts führen.
- Mediation ist freiwillig, das heißt, Sie können den Prozess jederzeit abbrechen, wenn Sie diesen Weg nicht mehr weitergehen möchten.
- Mediation ist zukunftsorientiert und zielt darauf ab, dass sich die Konfliktparteien auch langfristig in die Augen sehen können.
- Mediation strebt nachhaltige Lösungen an, die von allen Beteiligten mitgetragen werden und nicht in neuerliche Konflikte münden.